Pressemitteilung des DRB
Am heutigen Samstag, 30.07.2016 hat sich der DRB-Vorstand mit Vertretern der Vereine der 2. Bundesliga in Bad Mergentheim getroffen und sich über die Zukunft der Bundesliga ab der Saison 2017/2018 ausgetauscht. Vorangegangen war bereits ein Treffen mit Erst- und Zweitligisten am 02.07.2016 in Dortmund.
Als Ergebnis der Gespräche wird der DRB-Vorstand im Bundesligaausschuss eine Beschlussvorlage einbringen, die zur dauerhaften Sicherung des Ligabetriebs ab der Saison 2017/2018 folgende Maßnahmen vorsehen wird:
- Zusammenführung der ersten und zweiten Bundesliga zu einer einheitlichen DRB-Bundesliga. Es wird je nach Teilnehmerzahl in drei bis vier Gruppen gerungen, wobei die Einteilung der am Ligabetrieb des DRB teilnehmenden Erstligisten in Gruppen erfolgt, die überwiegend aus ehemaligen Zweitligisten besteht. Nehmen alle bisherigen Erstligisten am Ligabetrieb weiter teil, wird jede der vier Ligagruppen aus zwei ehemaligen Erstligisten und 7/8 ehemaligen Zweitligisten bestehen. Die Gruppen werden vorwiegend unter regionalen Gesichtspunkten eingeteilt werden.
- Gebühren werden in der Höhe erhoben, wie dies bisher für Zweitligisten der Fall war. Für die Finalkämpfe erfolgt eine Festlegung der Gebühren entsprechend den bisherigen Regelungen für die erste Bundesliga.
- Die Gruppensieger ermitteln den Deutschen Mannschaftsmeister in Finalkämpfen nach Maßgabe des DRB. Dabei soll ein Modus gewählt werden, der auch den bisherigen Zweitligisten einen Einzug in die Finalkämpfe ermöglicht.
- Um die Gleichwertigkeit der Mannschaften zu fördern, wird eine Budgetbegrenzung für den Einsatz bezahlter Ringer im Ligabetrieb in Höhe von 150.000,00 € brutto pro Ligasaison eingeführt. Dieser Betrag darf weder vom Verein, noch von Dritten (etwas Sponsoren) durch Zahlungen oder die Gewährung anderer geldwerter Vorteile an die Sportler im Ligabetrieb überschritten werden. Um eine Überprüfung sicherzustellen, werden die Vereine, die am Ligabetrieb teilnehmen wollen, dem DRB auf Anforderung vollständigen und laufenden Einblick in die Finanzverhältnisse gewähren. Die näheren Maßgaben werden in der Bundesligarichtlinie geregelt. Bei Verstößen droht ein Ligaausschluss.
- Für Vereine im Ligabetrieb wird die Einhaltung des DRB-Nachwuchskonzepts verpflichtend. Dieses umfasst den Einsatz in bestimmter Weise qualifizierter Trainer, die Teilnahme an Jugendmeisterschaften mit eigenen Mannschaften nach Maßgabe des Nachwuchskonzepts in den nächsten Jahren sowie die Umsetzung diverser Fördermaßnahmen für eigenen Ringer-Nachwuchs.
- Die Zahl der im Ligabetrieb zugelassenen Ausländer wird auf 6/4 festgelegt; es können 10 Ausländerlizenzen beantragt werden.
- Nach einer Verabschiedung der Ligarichtlinien im Herbst 2016 melden die Vereine noch im Jahr 2016 für die Saison 2017/2018. Die genauen Daten werden noch bekannt gegeben.
- Der DRB vermarktet die Fernsehrechte für die Liga mit einem eigenen Kooperationspartner.
Hierdurch werden die Grundlage für eine langfristig solide wirtschaftende Bundesliga geschaffen und das Wettrüsten v. a. in der ersten Liga beendet. Der DRB geht nach Rücksprache mit den Vereinen der ersten und zweiten Bundesliga davon aus, dass eine große Mehrzahl der Vereine einen Ligabetrieb mit diesen Maßgaben begrüßt.nike dunk high black leather chair for sale | Nike Air Force 1 Low UV Reactive Swoosh – DA8301-101