Pressemitteilung des DRB vom 06.10.2017

Pressemitteilung des DRB vom 06.10.2017

Sperren für Sportler der sog. „Deutschen Ringerliga“


Aufgrund der Beschlüsse des Bundesrechtsausschusses I. Instanz des DRB sind folgende Sportler für den gesamten Wettkampfbetrieb des Deutschen Ringer-Bundes mit sofortiger Wirkung suspendiert:

  • Adam JURETZKO * 30.09.1972
  • Georg HARTH * 12.10.1988
  • WILLIAM Harth * 19.09.1987
  • Jan FISCHER * 29.04.1986
  • Ilyas ÖZDEMIR * 21.02.1987
  • Patryk DUBLINOVSKI * 18.03.1992
  • Mathias NEUMANN * 11.10.1999
  • Carsten KOPP * 08.06.1991
  • Etienne WYRICH * 26.10.1996

Die Landesorganisationen und Vereine des DRB werden hiermit über diese Sperren informiert. Soweit gestern die Mitteilung der sog. „Deutschen Ringerliga“ eine „abschließende Entscheidung“ des Bezirksgerichts Vevey zur Frage der Sperren ausländischer Sportler verkündet hat, ist diese Aussage erweislich unwahr. Die UWW hat am 28.09.2017 keine Sperren ausgesprochen. Es konnten daher auch keine Sperren „aufgehoben“ werden. Erweislich unwahr ist auch, dass eine „abschließende“ Entscheidung ergangen sein soll.

Der DRB veröffentlicht daher (anders als die sog. „DRL“) die Originalentscheidung, keine (falsche) interpretatorische Auswertung. Richtig ist: das Bezirksgericht Vevey hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, im dem am 17.10.2017 eine erste mündliche Verhandlung durchgeführt wird, die UWW am gestrigen Tag verpflichtet, bis zur Hauptverhandlung (also in den nächsten 12 Tagen) keine Sperren auszusprechen, um das Ergebnis des Hauptsacheverfahrens nicht zu präkludieren.

Die UWW hat inzwischen Anwälte mit ihrer Vertretung beauftragt und wird sich im Hauptsachetermin am 17.10.2017 gegen die Ansprüche der sog. „DRL“ verteidigen. Ungeachtet der bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Entscheid des  Bezirksgerichts Vevey, der ohne inhaltliche Prüfung der Berechtigung der Ansprüche der sog. „DRL“ ergangen ist, wird die UWW kein gesondertes Verfahren gegen die sog. „DRL“ anstrengen, sondern zunächst für die nächsten 12 Tagen von Sperren absehen und sich gerichtlich gegen die Auffassung der sog. „Deutschen Ringerliga“ im Termin am 17.10.2017 verteidigen. Mit einer Entscheidung ist sodann in den nächsten Monaten zu rechnen.

Abschließend möchte der DRB sein Bedauern darüber ausdrücken, dass die Vereine der sog. „DRL“ insbesondere nach dem Gespräch am 08.09.2017 ihre Zeit nicht in die Erarbeitung eines diskussionsfähigen Konzepts gewandt haben, sondern „Stimmungsmache“ mit sinnentstellten und erweislich falschen Informationen im laufenden Verhandlungsverfahren zwischen DRB und Vereinen der sog. „DRL“ betreiben. Dies nehmen wir als DRB-Vertreter ebenso wie die Vertreter der betroffenen Landesorganisationen mit Befremden zur Kenntnis. Solche „Spielchen“ tragen nicht zur
Vertrauensbildung bei und konterkarieren die Behauptung, dass die Zusammenarbeit mit dem Dachverband ernsthaft gesucht wird.

Verfügung des Bezirksgerichts Vevey vom 5 Oktober 2017

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