Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Spitzenverbände im DOSB haben in den letzten Tagen u.a. Konzepte zum Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben angefertigt.

Die einzelnen Konzepte finden Sie auf der DOSB Internetseite unter dem nachstehenden Link:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln

Bleiben Sie alle gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Martin Dittmann

Generalsekretär

Liebe Athleten*innen und Trainerkollegen*innen in den Vereinen,

im Zuge der Wiedereingliederung des vereinsbasierten Sports haben wir uns im Trainerteam des DRB abgestimmt und neben den auf der DOSB-Homepage veröffentlichten Vorschlag zu den „Übergangsregeln“ für den vereinsbasierten Ringkampfsport, den Vereinen auch entsprechende Hilfestellungen durch visuelle Trainingsangebote durch die Bundestrainer anzubieten bzw. bereit zu stellen. Die Auswahl der Übungen selbst sind nach unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, von ganz leichten bis hin zu anspruchsvolleren Übungen, aufgeteilt und sollen so die unterschiedlichen Zielgruppen von Kindern und Jugendlichen in den Vereinen  ansprechen.

Neben den Videoclips, in denen allgemeinathletische- sowie semispezifische Übungen sowohl für den Outdoor- als auch Indoor-Bereich vorgestellt werden, möchten wir in diesem Zusammenhang nochmals auf die Kinderbücher „Ich lerne Ringen“ und „Ich trainiere Ringen“ hinweisen. Auch diese Bücher beinhalten Übungen für das  allgemeinathletischen Training. Im besonderen Maße bieten sich diese Bücher auch für den Wiedereinstieg in das  Ringkampfspezifisches Training in Kleinsttrainingsgruppen“ an (siehe Punkt 4 der DRB-Übergangsregeln).

Bitte beachten:

Am 6. Mai 2020 haben sich Bundesregierung und die Ministerpräsident*innen der Länder auf weitreichende Beschlüsse geeinigt. Wir freuen uns über den ersten sehr großen Schritt hin zur Wiederaufnahme eines geregelten Sportbetriebs.

 Auszug aus dem Beschluss:

„Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt.“

 Unabhängig von diesen geschaffenen Grundlagen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben haben allein die jeweils zuständigen Länderministerien und Kommunen das Recht, die geltenden Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu lockern.

Ohne „grünes Licht“ von der Politik ist vereinsbasiertes Sporttreiben im Verein nicht möglich.

Es liegt also in der Verantwortung der Vereine vor Ort abzuklären welche Lockerungen oder Einschränkungen jeweils für den Verein vor Ort zutreffend sind. Die ersten Tage zeigen, dass dieser Grundsatzbeschluss in den einzelnen Bundesländern und in den jeweiligen Kommunen etc. recht unterschiedlich ausgelegt wird.

Das gesamte DRB-Trainerteam wünscht Euch viel Spaß beim Wiedereinstig in das Training…

Bleibt alle gesund!

Euer DRB-Sportdirektor

Jannis Zamanduridis