Erweiterung des Kampfgerichts mit besonderen Aufgaben
Im Bereich des Kampfrichterwesens wird der Deutsche Ringer-Bund ab den Halbfinals der DRB-BIRTAT Bundesliga einen vierten Offiziellen einsetzen.
Neben dem Kampfleiter auf der Matte, dem Mattenpräsidenten und dem Punktrichter hat der vierte Offizielle die beobachtende Rolle von außen und entscheidet bei Kampfunterbrechungen die Challenge (Videobeweis) zusammen mit dem Mattenpräsidenten. Der Kampfrichter und der Punktrichter sind damit nicht in der Urteilsfindung des Videobeweises mehr involviert.
„Wir gleichen uns damit dem Vorgehen bei Einzelmeisterschaften an. Dort wird die Challenge bereits durch eine zusätzliche Person entschieden. In der Bundesliga hat bisher das gesamte Kampfgericht die Challenge entschieden. Das ändern wir nun ab dem Halbfinale“ kommentierte der DRB-Kampfrichterchef Jeffrey Spiegel (Niedernberg). Der Vierte Offizielle kann auch bei technischen Fehlern eingreifen. Technische Fehler sind beispielsweise eine falsche Kampffortsetzung, falsche Wertung bei Verwarnung, Zeit bleibt stehen, falscher Punktestand auf der Anzeigetafel. Die Konsultation obliegt weiter nur dem Kampfgericht (MP, KR, PR). Der Vierte Offizielle ist gekleidet wie die Kampfrichter und ist bei der Teampräsentation Teil des Kampfrichterteams.
Was ist die Challenge?
Die Challenge erlaubt dem Trainer, im Namen des Ringers den Kampf zu unterbrechen und den verantwortlichen Kampfrichter-Obmann (oder seinen Vertreter) und den Mattenpräsidenten aufzufordern, den Videobeweis zu betrachten, falls er nicht mit der Beurteilung einer Aktion einverstanden ist. Gibt es keinen offensichtlichen Grund für eine Challenge bzw. fordert der Trainer diese nur, um seinen Unmut zum Ausdruck zu bringen, wird er mit einer gelben Karte sanktioniert.
Jeder Ringer hat Anspruch auf eine (1) Challenge pro Kampf. Ändert der verantwortliche Kampfrichter-Obmann (oder sein Vertreter) nach Betrachtung der Challenge die ursprüngliche Entscheidung, so kann der entsprechende Ringer die Challenge ein weiteres Mal während des Kampfes nutzen. Bestätigt der verantwortliche Kampfrichter-Obmann (oder sein Vertreter) die Entscheidung des Kampfgerichts, so verliert der Ringer seine Challenge und sein Gegner erhält einen (1) technischen Punkt. Der Mattenpräsident muss eine Unterbrechung des Kampfs herbeiführen, um die Challenge zu betrachten, sobald die Situation auf der Matte neutral ist. Im Falle einer Unstimmigkeit zwischen dem Kampfgericht und dem Trainer, kann das Kampfgericht die Challenge nur mit Zustimmung des verantwortlichen Kampfrichter-Obmanns (oder seines Vertreters) ablehnen. Der Mattenpräsident und/oder der Kampfrichter dürfen eine Challenge nicht eigenmächtig ablehnen.
Quelle:
Internationales Regelwerk
United World Wrestling (UWW)