UWW – DRB informieren:

UWW nimmt Berufung zurück
Im Zusammenhang mit den Gerichtsverfahren der DRL u.a. über die Rechtmäßigkeit der Verhängung von Sperren wegen der Teilnahme an nicht autorisierten Wettkämpfen hat jetzt die UWW in einem Verfügungsverfahren vor dem OLG Naumburg die Berufung zurückgezogen.
Nachdem in der mündlichen Verhandlung festzustellen war, dass das Gericht auf der Grundlage eines Sachverhalts geurteilt hätte, der den aktuellen Verbandsvorschriften lange nicht mehr entspricht, war die Aufrechterhaltung der Berufung aus Sicht der UWW ohne Nutzen, um in den wesentlichen Rechtsfragen Klarheit zu gewinnen.

Insoweit müssen UWW und DRB weiter abwarten, wie das OLG Nürnberg, das sich der Sache aus der Sicht von DRB und UWW in einem Hauptsacheverfahren gemeinsam angenommen hat, urteilen wird und ob dadurch die erwünschte Rechtsklarheit im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Drittveranstaltungen gegeben sein wird.

19. Juni 2019