Geldstrafe und Punktabzug gegen Kleinostheim
Der Bundesrechtsausschuss I des Deutschen Ringer-Bundes hat gegen den SC Siegfried Kleinostheim eine Geldstrafe sowie den Abzug von vier Tabellenpunkten für die Saison 2026/2027 verhängt.
Grundlage des Beschlusses vom 20. Oktober 2026 sind fahrlässige Pflichtverletzungen im N4-Antragsverfahren für Alexandrin Gutu. Der Rechtsausschuss beanstandete die unzureichende Prüfung eines eingereichten Nachweises.
Das Verfahren gegen Alexandrin Gutu wird gesondert bewertet; eine Entscheidung steht noch aus. Gegen den erstinstanzlichen Beschluss gegen den Verein kann innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung Berufung eingelegt werden.






