Der DRB informiert

„Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der „Guidelines for the Recognition of Competitions Not Organized by a Member of UWW“ am 12.09.2018, mit denen auf internationaler Ebene Mindestanforderungen für eine mögliche Anerkennung von durch (private) Dritte organisierte Ringkampfsportveranstaltungen vorgegeben werden, hat der DRB nun ebenfalls umfassende Vorgaben erarbeitet und diese als „Richtlinien für die Anerkennung von Drittveranstaltungen“ veröffentlicht (abrufbar im Download). Die Richtlinien gelten für die Anerkennung von Wettbewerben im Ringkampfsport durch den DRB auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, die weder vom DRB oder einem ordentlichen Mitglied des DRB noch vom Ringer-Weltverband United World Wrestling (UWW) oder einem von diesem anerkannten Veranstalter oder Mitveranstalter organisiert werden. Sie legen auf Basis allgemein objektiver Kriterien die Mindestanforderungen fest, die für die Organisation und Durchführung von Drittveranstaltungen im Verbandsgebiet des DRB gelten. Damit soll erreicht werden, dass durch (private) Dritte organisierte und durchgeführte Ringkampfsportveranstaltungen die Integrität und ethischen Werte des Ringkampfsports achten, ein reibungsloser und fairer sportlicher Wettbewerb gewahrt sowie die Sicherheit und Gesundheit der Teilnehmer aufrechterhalten wird.“