COVID 19 in Riegelsberg und Urloffen

Der DRB wurde gestern Abend darüber informiert, dass im Bundesligakader des KV 03 Riegelsberg mehrere Athleten typische Symptome einer COVID 19 – Infektion zeigten und daraufhin getestet wurden. Der Test war bei mehreren Sportlern positiv. Daraufhin wurden unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet und auch ohne zeitlichen Verzug die gegnerische Mannschaft des letzten Kampftages sowie die DRB-Ärztekommission über die Infektionen informiert. Wie sich die Sportler infiziert haben ist ungeklärt, es wird jedoch vermutet, dass die Verbreitung des Virus aus dem Abschlusstraining vor dem letzten Kampftag resultiert. Da der Umfang der betroffenen Sportler noch nicht abschließend geklärt ist hat sich sich der KV 03 Riegelsberg für die Absage des Kampfes beim KSV Köllerbach am kommenden Wochenende ausgesprochen. Der KSV Köllerbach hat zugleich seine Bereitschaft für einen möglichen Nachholkampf an den Ligenkonkurrenten  signalisiert. Der KV 03 Riegelsberg prüft derzeit alle Optionen und wird sich im weiteren Verlaufe der Woche zur möglichen Fortsetzung der Saison äußern.

Der ASV Urloffen, dessen Mannschaft bereits durch COVID 19-Infektionen und der damit einhergehenden Quarantäne ausgedünnt ist hat gegenüber dem DRB ebenfalls erklärt, dass eine Kampfdurchführung an diesem Wochenende mit dem verbleibenden Kader ohne Direktkontakt zu den infizierten Sportlern des KV 03 Riegelsberg nicht möglich ist. Ob ein Nachholkampf möglich ist wird derzeit noch geklärt. Auch der ASV Urloffen wird sich nach Abklärung der tatsächlichen Einschränkungen zur Fortsetzung der Saison erklären.

Wir hoffen, dass alle betroffenen Sportler und Funktionäre keine schwerwiegenden Symptome entwickeln und wünschen auf diesem Wege eine schnelle Erholung.

Für die nächste Woche ist eine Sachstandsfeststellung und Neubewertung der aktuellen Rahmenbedingungen unter dem Einfluss der ansteigenden Infektionszahlen mit den Bundesligisten und dem Bundesligaausschuss geplant.

Da immer wieder Anfragen bezgl. des Verwaltungsentscheides 02/20 zum Kampf ASV Schorndorf – SV Johannis Nürnberg an uns herangetragen werden möchten wir uns auch hierzu kurz äußern. Der Verwaltungsentscheid, der auf die Korrektur des falschen Punktwertes eines Ringers abzielt wurde erstinstanzlich bereits bestätigt. Derzeit läuft die Frist zur Begründung der weiteren Berufung. Zur Bearbeitungsdauer im sportrechtlichen Verfahren können wir mitteilen, dass hier lediglich die satzungsmäßig gereglten Fristen eingehalten werden und damit natürlich auch den beteiligten Verfahrensparteien die notwendige Vorbereitungszeit zugestanden wird. Abschließend sei hier nochmals explizit erwähnt, dass es sich bei dem Verwaltungsentscheid, nicht wie öffentlich diskutiert um eine Strafe oder Sanktion handelt, sondern lediglich um die Korrektur des falschen Punktwertes eines Sportlers. Das dies ursächlich für eine Überschreitung der Höchstpunktzahl ist und damit in einer Ergebniskorrektur resultiert ist aus sportlicher Sicht bedauerlich aber auch nicht vermeidbar. Da das Sportrechtsverfahren noch nicht abgeschlossen ist werden wir uns nicht weiter zum Sachverhalt äußern und auch keine weiteren Einordnungen vornehmen.

Florian Geiger
Vizepräsident Bundesliga (komm.)