Bundesrechtsausschuss weist Protest des ASV Urloffen zurück

Der Bundesrechtsausschuss I des Deutschen Ringer-Bundes (DRB) hat den Protest des ASV Urloffen gegen die Wertung des Bundesliga-Mannschaftskampfes gegen den RSV Rotation Greiz zurückgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war die Startberechtigung zweier Sportler des RSV Rotation Greiz mit dem N4-Status. Der Bundesrechtsausschuss hat die vorgebrachten Einwände sowie die vorliegenden Unterlagen geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für eine Änderung der ursprünglichen Kampfbewertung nicht vorliegen. Mit Beschluss vom 30. September 2026 wurde der Protest daher als unbegründet zurückgewiesen. Das ursprüngliche Kampfergebnis bleibt unverändert bestehen.
Der Deutsche Ringer-Bund bittet um Verständnis, dass zu den Einzelheiten des Verfahrens und den beteiligten Sportlern keine weiteren öffentlichen Angaben gemacht werden.