In seiner Sitzung vom 16.03.2019 hat das Präsidium des Deutscher Ringer-Bund e.V. die nachfolgenden Ordnungen neu gefasst:

– Allgemeine Geschäftsordnung

– Geschäftsordnung des Präsidiums

– Kampfrichterordnung

– Geschäftsordnung der Ärztekommission und der Physiotherapeuten

– Geschäftsordnung Medienkommission

– Startberechtigungsordnung

– Lizenzringerstatut

– Bundesligaordnung

– Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe

– Ehrenordnung

Die Jugendordnung, die Jugendsportordnung und die Frauenordnung werden nach Besprechung in der jeweiligen Vollversammlung zur Präsidiumssitzung im Herbst 2019 neu gefasst. Die alten Ordnungen des DRB stehen in der Rubrik „Archiv“ zum Download bereit.

Auf Hinweis des Kampfrichterausschusses wurde die neu gefasste KRO in § 7 Abs. 3a) außerdem vor Veröffentlichung redaktionell geändert. Grund für die redaktionelle Änderung ist die Ergänzung der Regelung zum Erwerb der Kampfrichterlizenz und die zu erreichende Mindestpunktzahl im ersten Teil der theoretischen Prüfung. In Anpassung an den Kampfrichterprüfungskatalog (Vorwort) wurde hier die zu erreichende Mindestpunktzahl von 110 Punkten ergänzt.“