Bundesrechtsausschuss I verhängt zweimonatige Sperre gegen Rahmatullah Moradi

Der Bundesrechtsausschuss I des Deutschen Ringer-Bundes hat das sportrechtliche Verfahren gegen Rahmatullah Moradi vom ASV Mainz 88 abgeschlossen. Anlass war ein Vorfall im Bundesliga-Mannschaftskampf zwischen dem ASV Mainz 88 und dem SV Germania Weingarten am 26. September 2026.

Im Verlauf eines Einzelkampfes kam es zu einer Tätlichkeit gegenüber dem gegnerischen Sportler. Der Kampfrichter ahndete das Verhalten unmittelbar mit einer roten Karte. Nach Prüfung des Sachverhalts verhängte der Bundesrechtsausschuss I gegen Rahmatullah Moradi eine Sperre von zwei Monaten. Sie gilt vom 6. Oktober bis einschließlich 5. Dezember 2026.

Der Deutsche Ringer-Bund unterstreicht in diesem Zusammenhang erneut die Bedeutung von Fair Play, gegenseitigem Respekt und der Akzeptanz von Kampfrichterentscheidungen. Emotionen gehören zum Mannschaftsringen, körperliche Übergriffe haben im sportlichen Wettkampf jedoch keinen Platz.