Der DRB informiert

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Der Deutsche Ringer-Bund (DRB) teilt mit, dass das Landgericht Nürnberg-Führt in dem Rechtsstreit, den die Deutsche Ringerliga (DRL) u.a. gegen den DRB und den Weltringerverband United World Wrestling (UWW) angestrengt hat, der Klage soweit stattgegeben hat. Danach sind angedrohte oder ausgesprochene Verbandssanktionen wegen Teilnahme eines Ringkampfsportlers an Wettkämpfen der DRL als unrechtmäßig anzusehen.

Die für die rechtliche Beurteilung wesentlichen Gründe des Urteils wird der DRB nun gründlich prüfen. Erst dann kann man seriös Rückschlüsse auf die künftig zulässige Verbands- bzw. Sanktionspraxis auf Grundlage von Verbandsstatuten sowie insbesondere den eingeführten Richtlinien zur Anerkennung von Ringkampfwettbewerben außerhalb des Verbandskosmos ziehen und entscheiden, wie weiter verfahren wird. Der DRB wird insbesondere erst nach Prüfung und auf Grundlage der Urteilsbegründung entscheiden, ob ein Rechtsmittel gegen das Urteil und dessen Feststellungen eingelegt und damit die Akte dem zuständigen Oberlandesgericht zur Entscheidung in einer nächsten Instanz vorgelegt werden soll.

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