Der DRB informiert

Aus Anlass zahlreicher aktueller Anfragen in Bezug auf die im Zusammenhang mit der Teilnahme von DRB-Ringern an Wettkampfveranstaltungen der Deutschen Ringerliga (DRL) stehenden Rechtsstreitigkeiten mit der DRL möchten wir Euch, liebe Sportfreunde, wie folgt informieren:

Wie Ihr wisst, steht nicht nur der DRB, sondern auch der Ringerweltverband (UWW) seit einiger Zeit in gerichtlichen Streitigkeiten mit der DRL. Geklärt werden soll dabei die Frage, ob seitens des Dachverbands (national also dem DRB und international der UWW) eine parallele Teilnahme von Ringern an Wettkampfveranstaltungen des DRB bzw. der UWW und der DRL zwingend zugelassen werden muss, oder ob diese nicht vielmehr untersagt, eingeschränkt oder zumindest an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden darf.

Auch wenn die Verfahren schon eine ganze Weile dauern, gibt es bis heute keine rechtskräftige Entscheidung und dementsprechend auch keine Rechtssicherheit. Einige wesentliche Entwicklungen der letzten Monate, wie z.B. die Schaffung neuer Statuten und Regeln für Wettkampfveranstaltungen von Dritten, können in der kommenden Zeit zudem erstmals rechtlich aufgegriffen werden.

Wir bedauern den Zustand der anhaltenden Unsicherheit als DRB. Doch ist und bleibt es für uns von fundamentaler Bedeutung, dass wir das über viele Jahre aufgebaute System der Zusammenarbeit zwischen Dachverband, Landesverbänden und DRB Vereinen, einer erfolgreichen Ausbildung und sportlichen Förderung von Ringern bis hin in den olympischen Sport, sowie eines anerkannten und funktionierenden Anti-Doping-Systems verteidigen und für die gesamte (internationale) Ringerfamilie weiter auszubauen. Das ist unsere Pflicht und Verantwortung, aber auch unser Selbstverständnis als Dachverband des deutschen Ringkampfsportes.

Wir hoffen, dass die Verfahren möglichst bald abgeschlossen werden. Bis dahin stehen wir selbstverständlich bei wichtigen Fragen im Zusammenhang mit bestehenden Unsicherheiten, insbesondere der Anwendung der aktuellen Regularien, als Verband und Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Der Vorstand
Deutscher Ringer-Bund e.V.
18.01.2019